Jurist
* 21. Januar 1879 Ulm
† 2. Dezember 1958 Heidelberg
Wirken
Carl Bilfinger wurde am 21. Jan. 1879 in Ulm geboren. Nach dem Besuch des Gymnasiums studierte er Jura und promovierte abschliessend zum Dr. jur.
Im Jahre 1922 habilitierte er sich als Privatdozent für öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Tübingen, ging in gleicher Eigenschaft bis zum Jahre 1924 nach Bonn und erhielt in diesem Jahr einen Ruf als o.ö. Professor für öffentliches Recht und Völkerrecht nach Halle. Seine wissenschaftliche Laufbahn führte ihn 1935 nach Heidelberg und 1943 nach Berlin, wo er zugleich Direktor des Kaiser-Wilhelm-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht war. Im Jahre 1949 übernahm er wieder eine Honorarprofessur für Völkerrecht und Geschichte in Heidelberg und zugleich den Posten des Direktors des Max Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. B. las ausser über die obengenannten Gebiete noch vornehmlich über Staats-und Verwaltungsrecht.
B. hat in juristischen Fachzeitschriften und Sammelwerken zahlreiche wissenschaftliche Beiträge veröffentlicht. Als grössere Werke erschienen aus seiner Feder "Der Einfluss der Einzelstaaten auf die Bildung des Reichswillens" (1923), "Der deutsche Föderalismus. Die Diktatur des Reichspräsidenten" (1924), "Der Reichssparkommissar" (1928), "Les Bases Fondamentales de la Communauté des Etats" (1939) und ...